Ankauf von Waffen:
Wir übernehmen Ihre überzähligen Waffen aller Art, aus welchem Grund Sie diese auch verkaufen wollen oder müssen.
Gerne unterstützen wir Sie und helfen Ihnen auf Wunsch bei der behördlichen Abwicklung. Selbstverständlich unterrichten wir Sie über die weiteren Alternativen der Verwertung Ihrer Waffen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Erbenblockiersysteme:
Der Gesetzgeber hat für den Erben von Waffen, die eine Erwerbsberechtigung voraussetzen, im Erbfall den weiteren Besitz der Erbwaffen in den meisten Fällen an Voraussetzungen geknüpft. Dabei müssen die geerbten Schusswaffen von autorisierten Personen für den Erben so blockiert werden, dass eine Schussabgabe für ihn unmöglich ist. Die Blockierung darf nur von autorisierten Personen unter bestimmten Bedingungen wieder entfernt werden. Gerne unterrichten wir Sie über die entsprechenden Modalitäten.